Das Wichtigste in Kürze
- PV auf MFH ist 2026 ausgereift und bürokratisch erleichtert.
- Drei Modelle: Mieterstrom, GGV und (ab 2026) Energy Sharing.
- 20–50 kWp amortisieren sich in 8–12 Jahren.
- Für unter 20 Einheiten empfiehlt sich die GGV.
- Solarpflicht gilt in mehreren Bundesländern.
- PV steigert Immobilienwert und senkt Nebenkosten.
Warum Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus 2026 attraktiver ist als je zuvor
Jahrelang galt Photovoltaik auf Mietobjekten als Nischenthema: technisch möglich, wirtschaftlich unsicher, bürokratisch aufwändig. Das hat sich grundlegend verändert.
Die Technik ist günstig. Eine schlüsselfertige PV-Anlage kostet heute zwischen 1.200 und 1.600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) — ein Bruchteil der Preise von vor zehn Jahren. Eine typische Dachanlage für ein 10-Parteien-Haus (25–35 kWp) ist für 30.000–55.000 Euro zu haben.
Die Rechtslage ist klarer. Mit dem Solarpaket I (Mai 2024) wurden zwei bürokratiearme Modelle zur Solarstromweitergabe im Gebäude geschaffen: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) und Erleichterungen beim klassischen Mieterstrommodell. Ab Juni 2026 kommt Energy Sharing hinzu.
Die wirtschaftlichen Anreize stimmen. Steigende Strompreise, Steuerbefreiung für neue PV-Anlagen und eine gesicherte Einspeisevergütung über 20 Jahre machen die Investition planbar. Die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung sichert Renditen zwischen 6 und 10 % bei konservativer Kalkulation.
Der Vermietungsmarkt honoriert es. Immobilien mit eigener Solaranlage erzielen höhere Mieten, geringere Leerstandsquoten und stehen gesetzlichen Anforderungen zur Energieeffizienz proaktiv gegenüber.
Für wen ist dieser Ratgeber?
Dieser Leitfaden richtet sich an:
- Private Vermieter mit einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Verwaltungen
- Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die Photovoltaik skalieren wollen
- Immobilienverwalter, die Eigentümer beraten
Egal ob Sie ein 4-Parteien-Haus oder eine 60-Einheiten-Anlage verwalten — dieser Leitfaden führt Sie von der Grundlage bis zur Umsetzungsentscheidung.
Grundlagen: Wie funktioniert Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?
Das technische Prinzip ist dasselbe wie beim Einfamilienhaus: Solarmodule auf dem Dach wandeln Sonnenlicht in Gleichstrom um, ein Wechselrichter macht daraus Wechselstrom, der im Gebäude verbraucht oder ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Der entscheidende Unterschied beim Mehrfamilienhaus: Wer bekommt den Strom, und zu welchen Bedingungen?
Im Einfamilienhaus ist das trivial — der Eigentümer verbraucht alles selbst. Im Mehrfamilienhaus leben jedoch mehrere Haushalte mit separaten Zählern, separaten Verträgen und separaten Verbrauchsprofilen. Die Frage der Stromverteilung innerhalb des Gebäudes ist daher das zentrale rechtliche und technische Thema.
Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, mit dem erzeugten PV-Strom umzugehen:
- Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Wirtschaftlich oft die schlechteste Option.
- Eigenverbrauch für Allgemeinstrom: PV-Strom für Treppenhaus, Aufzug, Wärmepumpe. Einfach, aber Potenzial nicht vollständig ausgeschöpft.
- Solarstrom für Mieter (GGV oder Mieterstrom): Die wirtschaftlich attraktivste Option.
- Kombination: Allgemeinstrom zuerst, Rest an teilnehmende Mieter, Überschüsse ins Netz.
Die drei Versorgungsmodelle im Überblick
Modell 1: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Die GGV wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 eingeführt (§ 42b EnWG) und ist das bürokratieärmste Modell für kleine bis mittlere Objekte. Der Betreiber liefert ausschließlich den Solarstromanteil — kein Reststrom, keine Vollversorger-Pflicht.
Geeignet für: Objekte bis ~20 Wohneinheiten, WEGs, Eigentümer ohne Erfahrung im Energiebereich.
→ Vollständiger GGV-Ratgeber: Funktionsweise, Voraussetzungen & Wirtschaftlichkeit
Modell 2: Mieterstrom (EEG)
Das etablierte Modell seit 2017. Der Betreiber wird zum Vollversorger, liefert PV-Strom und Reststrom und erhält den staatlichen Mieterstromzuschlag (bis zu 1,5 Cent/kWh). Höhere Rendite, aber auch höherer Verwaltungsaufwand.
Geeignet für: Objekte ab ~20 Einheiten, professionelle Vermieter und Wohnungsunternehmen.
→ GGV vs. Mieterstrom: Der direkte Vergleich für Ihr Mehrfamilienhaus
Modell 3: Energy Sharing (ab 2026)
Das neueste Modell (§ 42c EnWG), seit Juni 2026 schrittweise verfügbar. Energy Sharing erlaubt die Stromteilung über Gebäudegrenzen hinweg. Technisch am anspruchsvollsten, kein Mieterstromzuschlag, aber maximale Flexibilität für Quartierskonzepte.
Geeignet für: Wohnquartiere, Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen mit mehreren Gebäuden.
→ Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing: Der große Dreiervergleich 2026
Schnellentscheidung: Welches Modell für wen?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Kleines MFH, 4–10 Einheiten, WEG | GGV |
| Mittleres MFH, 10–20 Einheiten | GGV (mit Option auf Mieterstrom prüfen) |
| Großes MFH, 20–50+ Einheiten | Mieterstrom (Dienstleister beauftragen) |
| Mehrere Gebäude im Quartier | Energy Sharing (ab 2026) |
| Nur Allgemeinstrom nutzen | Eigenverbrauch ohne Liefermodell |
Kosten: Was kostet eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus?
Anlagenkosten nach Größe (Stand März 2026)
| Anlagengröße | Geeignet für | Kosten (schlüsselfertig) | Jahresertrag (ca.) |
|---|---|---|---|
| 10–15 kWp | 4–6 Einheiten | 14.000–22.000 € | 9.000–13.500 kWh |
| 20–30 kWp | 8–12 Einheiten | 26.000–42.000 € | 18.000–27.000 kWh |
| 35–50 kWp | 15–25 Einheiten | 42.000–65.000 € | 31.500–45.000 kWh |
| 50–100 kWp | 25–50 Einheiten | 60.000–110.000 € | 45.000–90.000 kWh |
Hinweis: Preise können je nach Region, Dachbeschaffenheit und Anbieter abweichen. Immer mindestens 3 Angebote einholen.
Zusatzkosten, die oft vergessen werden
- Smart Meter (iMSys): Pflicht für GGV seit 1.1.2025. Kosten: ca. 20–100 €/Jahr pro Zählpunkt.
- Messstellenbetrieb: Ca. 50–150 €/Jahr.
- Wartung & Monitoring: Ca. 0,5–1,5 % der Investitionskosten jährlich.
- Versicherung: Ca. 100–300 €/Jahr je nach Anlagengröße.
- Netzbetreiber-Anschlussgebühren: Einmalig 500–2.000 €.
Schätzung auf Basis von Ø-Verbrauchswerten (BDEW 2024). Individuelle Ergebnisse können abweichen.
Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich die Investition?
Die drei Einnahmenquellen
- Einsparung von Netzstrom: Jede kWh aus der eigenen Anlage spart derzeit ca. 30–35 Cent.
- Einspeisevergütung: Überschüsse ins Netz bringen aktuell 7,78 Cent/kWh, garantiert für 20 Jahre.
- Mieterstromzuschlag (nur beim Mieterstrommodell): Bis zu 1,5 Cent/kWh für intern verbrauchten Solarstrom.
Beispielrechnung: 12-Parteien-Haus, 30 kWp
| Position | Wert |
|---|---|
| Investition (schlüsselfertig) | 42.000 € |
| Jahresertrag PV | 27.000 kWh |
| Eigenverbrauch (55 %) | 14.850 kWh |
| Einspeisung (45 %) | 12.150 kWh |
| Einsparung Netzstrom (32 ct/kWh) | 4.752 €/Jahr |
| Einspeisevergütung (8 ct/kWh) | 972 €/Jahr |
| Wartung & Versicherung | − 500 €/Jahr |
| Netto-Jahresertrag | 5.224 €/Jahr |
| Amortisationszeit | ~8 Jahre |
| Rendite (20 Jahre) | ~7–9 % p.a. |
Ohne Steuervorteile und ohne steigende Strompreise — beides verbessert die Rendite zusätzlich.
Eigenverbrauchsquote als Schlüsselfaktor
Die Eigenverbrauchsquote ist der wichtigste Hebel: Jede kWh Eigenverbrauch ist ca. 4× so wertvoll wie eine kWh Einspeisung (30 ct vs. 8 ct).
Wie die Eigenverbrauchsquote steigern:
- Wärmepumpe im Gebäude: Tagsüber mit Solarstrom heizen
- Batteriespeicher: Solarstrom vom Mittag in den Abend verschieben
- E-Auto-Ladeinfrastruktur: Bewohner laden mit eigenem Solarstrom
- Mehr teilnehmende Parteien: Je mehr mitmachen, desto mehr wird intern konsumiert
Förderung: Was gibt es für Mehrfamilienhäuser?
KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard)
Zinsgünstiger Kredit für PV-Anlagen. Fördert Investitionen bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben mit langen Laufzeiten (bis 20 Jahre). Auch für Mehrfamilienhäuser zugänglich.
Mieterstromzuschlag (nur EEG-Mieterstrom)
Staatlicher Bonus von 0,5–1,5 Cent/kWh je verbrauchter kWh PV-Strom, über 20 Jahre garantiert. Nur für das klassische Mieterstrommodell.
Regionale Förderung nach Bundesland
| Bundesland | Programm (Stand 2026) | Förderart |
|---|---|---|
| Bayern | BayernFonds / LfA | Darlehen |
| NRW | progres.nrw | Zuschuss |
| Baden-Württemberg | L-Bank | Darlehen + Zuschuss |
| Berlin | IBB Energie Plus | Zuschuss |
| Hamburg | IFB Hamburg | Darlehen |
Steuerbefreiung
Seit 2023 sind neue PV-Anlagen bis zu bestimmten Leistungsgrenzen von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Für Mehrfamilienhäuser gilt: Anlagen bis 15 kWp je Wohneinheit (max. 100 kWp gesamt) sind steuerbegünstigt.
Solarpflicht nach Bundesland
| Bundesland | Solarpflicht für MFH |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja (Neubau + Sanierung) |
| Bayern | Gewerbe Neubau, MFH in Planung |
| Berlin | Ja (Neubau) |
| Hamburg | Ja (Neubau + Sanierung) |
| NRW | Geplant |
| Rheinland-Pfalz | Ja (Neubau) |
Technische Grundvoraussetzungen
Dachfläche & Ausrichtung
Optimale Bedingungen: Südausrichtung, 30° Neigung, keine Verschattung. Mindestfläche: ca. 6–10 m² pro kWp. Ein 25-kWp-System benötigt ca. 150–200 m² nutzbarer Dachfläche.
Statik
Solarmodule wiegen ca. 10–15 kg/m². Bei älteren Gebäuden sollte ein Statiker prüfen, ob die Dachkonstruktion die Zusatzlast trägt.
Elektroanschluss
Größere Anlagen (ab ca. 30 kWp) können einen Mittelspannungsanschluss erfordern. Vorlaufzeiten beim Netzbetreiber: 3–12 Monate.
Schritt-für-Schritt: So kommen Sie zur PV-Anlage
- Potenzialanalyse (Woche 1–2): Dachfläche, Ausrichtung, Ertrag schätzen.
- Versorgungsmodell wählen (Woche 2–3): GGV, Mieterstrom oder Eigenverbrauch?
- Angebote einholen (Woche 3–6): Mindestens 3 Angebote von zertifizierten Installateuren.
- WEG-Beschluss (Woche 4–8): Einfache Mehrheit reicht seit WEG-Reform 2020.
- Genehmigungen & Netzanmeldung (Woche 6–16): Netzbetreiber frühzeitig informieren.
- Installation & Inbetriebnahme (1–3 Tage): Montage durch zertifizierten Fachbetrieb.
- Verträge & Betrieb (laufend): Gebäudestromnutzungsverträge abschließen, Monitoring aufsetzen.
Häufige Fragen
Kann ich als Vermieter die PV-Anlage auf die Miete umlegen?
Die Investitionskosten sind nicht direkt umlagefähig. Über GGV oder Mieterstrom können Sie den Solarstrom an Mieter verkaufen und darüber eine Rendite erzielen.
Brauche ich als WEG einen einstimmigen Beschluss?
Nein. Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung.
Was passiert, wenn ein Mieter auszieht?
Der GGV-Vertrag ist an die Wohnung gebunden und kann auf den Nachmieter übertragen werden.
Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Ab ca. 30 kWp sinnvoll. Kosten: 400–800 €/kWh Speicherkapazität.
Gibt es eine maximale Anlagengröße?
Gesetzlich nicht. Wirtschaftlich sinnvoll ist eine Dimensionierung, die ca. 60–80 % des Jahresverbrauchs abdeckt.