Das Wichtigste in Kürze
- Mieterstrom: Vollversorger, staatlicher Zuschlag, höherer Aufwand.
- GGV: nur Solaranteil, kein Zuschlag, weniger Bürokratie.
- Bis ~20 Einheiten meist GGV. Ab 20+ lohnt Mieterstrom.
- Energy Sharing ab 2026 als drittes Modell.
- Beide Modelle schließen sich gegenseitig aus.
- Entscheidung hängt von Objektgröße und Renditezielen ab.
Warum diese Entscheidung wichtig ist
Sie haben ein Mehrfamilienhaus, ein ungenutztes Dach und möchten Ihren Mietern oder WEG-Eigentümern günstigen Solarstrom anbieten. Die Technik ist klar: eine PV-Anlage. Die entscheidende Frage lautet: Über welches rechtliche Modell geben Sie den Strom weiter?
Seit Mai 2024 stehen in Deutschland zwei vollwertige Optionen zur Verfügung: das bewährte Mieterstrommodell nach EEG und die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG. Beide Wege führen zum gleichen Ziel — unterscheiden sich aber erheblich in Aufwand, Förderung und Wirtschaftlichkeit.
Was ist der grundlegende Unterschied?
Beim Mieterstrom wird der Betreiber zum Vollversorger. Bei der GGV bleibt er Teillieferant.
Beim Mieterstrommodell schließt der Betreiber mit jedem teilnehmenden Mieter einen vollständigen Stromliefervertrag ab — inklusive Reststrom aus dem Netz. Der Mieter hat einen einzigen Stromvertrag.
Bei der GGV liefert der Betreiber ausschließlich den Solarstromanteil vom Dach. Jeder Mieter behält seinen eigenen Reststromvertrag. Der Betreiber ist kein Energieversorger im rechtlichen Sinne.
Der große Vergleich: GGV vs. Mieterstrom
Übersichtstabelle
| Kriterium | GGV (§ 42b EnWG) | Mieterstrom (EEG) |
|---|---|---|
| Eingeführt | Mai 2024 (Solarpaket I) | Seit 2017 |
| Betreiber-Rolle | Teilversorger (nur PV-Strom) | Vollversorger (inkl. Reststrom) |
| Lieferantenpflichten | Weitgehend entfallen | Vollumfänglich |
| Mieterstromzuschlag | Nicht möglich | Bis zu 1,5 Cent/kWh |
| Reststrom | Mieter organisiert selbst | Betreiber liefert alles |
| Stromverträge je Mieter | 2 | 1 |
| Netzentgelte | Entfallen | Entfallen |
| Smart Meter Pflicht | Ja (seit 1.1.2025) | Je nach Messkonzept |
| Administrative Komplexität | Mittel | Hoch |
| Wirtschaftlichkeit | Mittlere Rendite | Höhere Rendite |
| Praxisreife | Pilotphase (seit Dez. 2024) | Erprobt seit 2017 |
| Geeignet für | Kleine MFH, WEG | Große Wohnanlagen, Profis |
1. Aufwand & Bürokratie
GGV: Der Betreiber muss keinen Stromliefervertrag für den Gesamtverbrauch abschließen und keine Jahresabrechnung erstellen. Was bleibt: Messstellenbetrieb, Aufteilungsschlüssel, Gebäudestromnutzungsverträge, Netzbetreiber informieren.
Mieterstrom: Der Betreiber übernimmt die Pflichten eines Energieversorgers — Stromkennzeichnung, Meldepflichten, Jahresabrechnung, Kundenservice, Marktkommunikation. In der Praxis wird das häufig an Mieterstrom-Dienstleister ausgelagert.
Fazit Aufwand: Für Eigentümer ohne Erfahrung im Energiebereich ist die GGV der einfachere Einstieg. Wer einen professionellen Mieterstrom-Dienstleister beauftragt, kann aber auch den klassischen Mieterstrom ohne großen Eigenaufwand umsetzen.
2. Wirtschaftlichkeit & Rendite
Mieterstrom: Der staatliche Mieterstromzuschlag beträgt aktuell (Stand März 2026) je nach Anlagengröße zwischen 0,5 und 1,5 Cent/kWh für den tatsächlich vor Ort verbrauchten Solarstrom.
GGV: Kein Mieterstromzuschlag. Die Einnahmen bestehen ausschließlich aus dem vereinbarten Preis für den Solarstromanteil und der Einspeisevergütung.
Beispielrechnung: Renditeunterschied bei 10-Parteien-Haus, 25 kWp
| Position | GGV | Mieterstrom |
|---|---|---|
| Jahresertrag PV | 22.500 kWh | 22.500 kWh |
| Eigenverbrauch (~50 %) | 11.250 kWh | 11.250 kWh |
| Einsparung Netzstrom (30 ct/kWh) | 3.375 €/Jahr | 3.375 €/Jahr |
| Einspeisevergütung (8 ct/kWh) | 900 €/Jahr | 900 €/Jahr |
| Mieterstromzuschlag (1,5 ct/kWh) | — | 169 €/Jahr |
| Marge aus Reststromlieferung | — | ~300–500 €/Jahr |
| Verwaltungskosten Dienstleister | ~200 €/Jahr | ~500–800 €/Jahr |
| Netto-Jahresertrag (geschätzt) | ~4.075 € | ~4.244–4.644 € |
Der Unterschied liegt bei ca. 200–600 €/Jahr — ein überschaubarer Betrag, der für viele kleine Objekte den höheren Aufwand des Mieterstroms nicht rechtfertigt.
Faustformel: Ab etwa 25–30 Wohneinheiten mit hoher Eigenverbrauchsquote lohnt sich der Mehraufwand des Mieterstroms durch den Zuschlag finanziell.
Schätzung auf Basis von Ø-Verbrauchswerten (BDEW 2024). Individuelle Ergebnisse können abweichen.
3. Situation der Mieter
Mieterstrom: Für Mieter komfortabler — ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung. Strompreis ist gedeckelt (max. 90 % des Grundversorgungspreises).
GGV: Mieter behalten ihre Wahlfreiheit beim Reststromvertrag. Zwei statt einem Vertrag — für manche ein Vorteil, für andere ein Nachteil. Teilnahme ist in beiden Modellen freiwillig.
4. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
GGV für WEG: Besonders attraktiv, weil die Gemeinschaft keine Energieversorger-Pflichten übernehmen muss. Ein WEG-Beschluss reicht aus.
Mieterstrom für WEG: Technisch möglich, aber deutlich komplexer. Der administrative Aufwand ist erheblich höher.
Empfehlung für WEG: Die GGV ist in fast allen Fällen die bessere Wahl.
5. Praxisreife & Umsetzbarkeit heute
Mieterstrom ist seit 2017 etabliert. Messkonzepte, Marktkommunikationsprozesse und Dienstleister-Angebote sind ausgereift.
GGV befindet sich noch in der Pilotphase. Erste reale Projekte laufen seit Dezember 2024. Nicht alle Messstellenbetreiber haben die GGV-tauglichen Prozesse vollständig implementiert.
Entscheidungsmatrix: Welches Modell passt zu mir?
| Frage | Eher GGV | Eher Mieterstrom |
|---|---|---|
| Wie viele Wohneinheiten? | Bis ~20 Einheiten | 20+ Einheiten |
| Wie viel Verwaltungsaufwand? | Möglichst wenig | Akzeptabler Aufwand für mehr Rendite |
| Erfahrung im Energiebereich? | Nein / kaum | Ja oder Dienstleister beauftragt |
| Mieter eigenverantwortlich? | Ja | Eher nicht |
| Ist Ihre Immobilie eine WEG? | Ja → GGV bevorzugen | Nein |
Das dritte Modell: Energy Sharing ab 2026
Seit der Einführung von § 42c EnWG ist ab Juni 2026 ein drittes Modell verfügbar: Energy Sharing. Dabei kann Solarstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg geteilt werden. Für die meisten Vermieter und WEGs ist es 2026 noch keine praktische Option.
→ Alle drei Modelle im Vergleich: Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing?
Häufige Fragen
Kann ich zunächst mit der GGV starten und später auf Mieterstrom wechseln?
Grundsätzlich ja — aber ein Wechsel erfordert eine vollständige Neustrukturierung der Verträge und Messtechnik. Besser von Anfang an das richtige Modell wählen.
Kann ich beide Modelle gleichzeitig in einem Gebäude nutzen?
Nein. Pro PV-Anlage und Gebäude ist nur ein Modell möglich.
Was passiert, wenn ein Mieter aus der GGV aussteigen will?
Nach Ablauf der 2-jährigen Mindestlaufzeit kündigt er einfach den Gebäudestromvertrag und bezieht 100 % Netzstrom.
Brauche ich für beide Modelle einen Smart Meter?
Für die GGV ist der Smart Meter seit 1.1.2025 zwingend vorgeschrieben. Im Mieterstrommodell hängt es vom Messkonzept ab.