Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 eingeführt und ist in § 42b EnWG geregelt. Sie ist das bürokratieärmste Modell, um Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses an die Bewohner weiterzugeben.

Der entscheidende Unterschied zum klassischen Mieterstrom: Bei der GGV wird nur der Solarstromanteil an die Bewohner weitergegeben. Der Anlagenbetreiber wird nicht zum Energieversorger und muss keinen Reststrom liefern.

Voraussetzungen für die GGV

Damit die GGV genutzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die PV-Anlage befindet sich auf oder an dem Gebäude, in dem der Strom verbraucht wird.
  • Alle teilnehmenden Nutzer befinden sich hinter dem gleichen Netzverknüpfungspunkt.
  • Ein Gebäudestromnutzungsvertrag regelt die Aufteilung des Solarstroms.
  • Smart Meter oder gleichwertige Messtechnik muss installiert sein.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Der erzeugte Solarstrom wird viertelstündlich gemessen und nach einem festgelegten Aufteilungsschlüssel auf die teilnehmenden Haushalte verteilt. Dieser Schlüssel kann statisch (gleiche Anteile) oder dynamisch (nach tatsächlichem Verbrauch) sein.

Details zur GGV-Abrechnung und Aufteilungsschlüsseln

GGV vs. Mieterstrom: Was ist besser?

Kriterium GGV Mieterstrom
Bürokratie Gering Hoch
Betreiber wird Versorger Nein Ja
Mieterstromzuschlag Nein Ja (bis 1,5 ct/kWh)
Reststromlieferung Nein (Mieter behalten ihren Vertrag) Ja (Vollversorgung)
Geeignet für Kleine bis mittlere MFH, WEGs Große MFH, professionelle Vermieter

Ausführlicher Vergleich: GGV vs. Mieterstrom

Fazit

Die GGV ist der einfachste Einstieg in die Solarstromversorgung für Mehrfamilienhäuser. Besonders für WEGs und kleinere Objekte bis 20 Einheiten ist sie die empfohlene Wahl, da der Verwaltungsaufwand minimal ist und die Bewohner ihren bestehenden Stromvertrag behalten können.