Das Wichtigste in Kürze
- Mieterstrom macht den Betreiber zum Vollversorger – mehr Aufwand, mehr Rendite.
- GGV liefert nur den Solarstromanteil – weniger Bürokratie, kein Zuschlag.
- Für kleine MFH bis ~20 Einheiten ist die GGV meist die pragmatischere Wahl.
- Für große Wohnanlagen ab 20+ Einheiten lohnt sich der Mieterstromzuschlag.
- Energy Sharing (ab 2026) als drittes Modell für Quartierslösungen.
- Beide Modelle schließen sich gegenseitig aus.
Warum diese Entscheidung wichtig ist
Sie haben ein Mehrfamilienhaus, ein ungenutztes Dach und möchten Ihren Mietern oder WEG-Eigentümern günstigen Solarstrom anbieten. Die Technik ist klar: eine PV-Anlage. Die entscheidende Frage lautet aber: Über welches rechtliche Modell geben Sie den Strom weiter?
Seit Mai 2024 stehen in Deutschland zwei vollwertige Optionen zur Verfügung: das bewährte Mieterstrommodell nach EEG und die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG. Beide Wege führen zum gleichen Ziel — Solarstrom direkt im Gebäude zu nutzen — unterscheiden sich aber erheblich in Aufwand, Förderung und Wirtschaftlichkeit.
Dieser Artikel hilft Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre konkrete Situation zu treffen.
Was ist der grundlegende Unterschied?
Der Kern des Unterschieds lässt sich in einem Satz zusammenfassen:
> Beim Mieterstrom wird der Betreiber zum Vollversorger. Bei der GGV bleibt er Teillieferant.
Beim Mieterstrommodell schließt der Betreiber (Eigentümer oder beauftragter Dienstleister) mit jedem teilnehmenden Mieter einen vollständigen Stromliefervertrag ab — inklusive Reststrom aus dem Netz. Der Mieter hat einen einzigen Stromvertrag, bekommt Solarstrom wenn die Sonne scheint und Netzstrom wenn nicht — ohne selbst etwas organisieren zu müssen.
Bei der GGV liefert der Betreiber ausschließlich den Solarstromanteil vom Dach. Jeder Mieter behält seinen eigenen Reststromvertrag mit einem Energieversorger seiner Wahl. Der Betreiber ist kein Energieversorger im rechtlichen Sinne — mit allem, was das an Entlastung (und Einschränkungen) bedeutet.
Der große Vergleich: GGV vs. Mieterstrom
Übersichtstabelle
| Kriterium | GGV (§ 42b EnWG) | Mieterstrom (EEG) |
|---|---|---|
| Eingeführt | Mai 2024 (Solarpaket I) | Seit 2017 |
| Rechtsgrundlage | § 42b EnWG | § 21 Abs. 3 EEG + § 42a EnWG |
| Betreiber-Rolle | Teilversorger (nur PV-Strom) | Vollversorger (inkl. Reststrom) |
| Lieferantenpflichten | Weitgehend entfallen | Vollumfänglich (§§ 40 ff. EnWG) |
| Mieterstromzuschlag | ❌ Nicht möglich | ✅ Bis zu 1,5 Cent/kWh |
| Reststrom | Mieter organisiert selbst | Betreiber liefert alles |
| Stromverträge je Mieter | 2 (Solarstrom + Reststrom) | 1 (Vollversorgung) |
| Netzentgelte | Entfallen (kein Netzdurchgang) | Entfallen (kein Netzdurchgang) |
| Smart Meter Pflicht | Ja (seit 1.1.2025) | Je nach Messkonzept |
| Summenzähler nötig | Nein | Oft ja (Messkonzeptabhängig) |
| Administrative Komplexität | Mittel | Hoch |
| Jahresabrechnung Strom | Nicht erforderlich (kein Vollversorger) | Erforderlich |
| Energieversorger-Status | Nicht erforderlich | Faktisch erforderlich |
| Wirtschaftlichkeit | Mittlere Rendite | Höhere Rendite |
| Praxisreife | Pilotphase (seit Dez. 2024) | Erprobt seit 2017 |
| Geeignet für | Kleine MFH, WEG | Große Wohnanlagen, Profis |
1. Aufwand & Bürokratie
Das ist das zentrale Verkaufsargument der GGV: deutlich weniger Bürokratie. In der Praxis ist der Unterschied allerdings kleiner als oft behauptet.
GGV: Der Betreiber muss keinen Stromliefervertrag für den Gesamtverbrauch abschließen, keine Jahresabrechnung für Strom erstellen und ist kein Energieversorger im Sinne des Gesetzes. Was bleibt: Messstellenbetrieb sicherstellen, Aufteilungsschlüssel festlegen, Gebäudestromnutzungsverträge mit Mietern abschließen und den Netzbetreiber informieren. Mieterstrom: Der Betreiber übernimmt die Pflichten eines Energieversorgers — Stromkennzeichnung, Meldepflichten, Jahresabrechnung, Kundenservice, Marktkommunikation. In der Praxis wird das häufig an Mieterstrom-Dienstleister ausgelagert, was die Komplexität managebare macht, aber Kosten verursacht. Fazit Aufwand: Für Eigentümer ohne Erfahrung im Energiebereich ist die GGV der einfachere Einstieg. Wer einen professionellen Mieterstrom-Dienstleister beauftragt, kann aber auch den klassischen Mieterstrom ohne großen Eigenaufwand umsetzen.2. Wirtschaftlichkeit & Rendite
Hier zeigt sich der größte Unterschied zwischen den Modellen.
Mieterstrom: Der staatliche Mieterstromzuschlag beträgt aktuell (Stand März 2026) je nach Anlagengröße zwischen 0,5 und 1,5 Cent/kWh für den tatsächlich vor Ort verbrauchten Solarstrom. Zusätzlich kann der Betreiber den Strompreis für Mieter unter dem lokalen Grundversorgungstarif ansetzen (gesetzliche Deckelung: max. 90 % des Grundversorgungs-Arbeitspreises) und die Differenz als Marge einbehalten. GGV: Kein Mieterstromzuschlag. Die Einnahmen bestehen ausschließlich aus dem vereinbarten Preis für den Solarstromanteil (günstiger als Netzstrom, aber ohne Zuschlag) und der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.Beispielrechnung: Renditeunterschied bei 10-Parteien-Haus, 25 kWp
| Position | GGV | Mieterstrom |
|---|---|---|
| Jahresertrag PV | 22.500 kWh | 22.500 kWh |
| Eigenverbrauch (~50 %) | 11.250 kWh | 11.250 kWh |
| Einsparung Netzstrom (30 ct/kWh) | 3.375 €/Jahr | 3.375 €/Jahr |
| Einspeisevergütung (8 ct/kWh) | 900 €/Jahr | 900 €/Jahr |
| Mieterstromzuschlag (1,5 ct/kWh) | — | 169 €/Jahr |
| Marge aus Reststromlieferung | — | ~300–500 €/Jahr |
| Verwaltungskosten Dienstleister | ~200 €/Jahr | ~500–800 €/Jahr |
| Netto-Jahresertrag (geschätzt) | ~4.075 € | ~4.244–4.644 € |
Der Unterschied liegt bei ca. 200–600 €/Jahr — ein überschaubarer Betrag, der für viele kleine Objekte den erheblich höheren Aufwand des Mieterstroms nicht rechtfertigt. Bei größeren Anlagen und höheren Eigenverbrauchsquoten steigt dieser Unterschied proportional an.
Faustformel: Ab etwa 25–30 Wohneinheiten mit hoher Eigenverbrauchsquote lohnt sich der Mehraufwand des Mieterstroms durch den Zuschlag finanziell.3. Situation der Mieter
Mieterstrom: Für Mieter ist der Mieterstrom komfortabler — ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Abrechnung. Der Mieter muss sich um nichts kümmern. Der Strompreis ist gedeckelt (max. 90 % des Grundversorgungspreises), was günstiger als der freie Markt ist, aber auch keine Garantie auf den wirklich günstigsten Tarif. GGV: Mieter behalten ihre Wahlfreiheit beim Reststromvertrag — ein Vorteil für preisbewusste Mieter, die bereits günstige Tarife haben. Der Mehraufwand: zwei statt einem Vertrag verwalten. Einige Mieter könnten das als Zumutung empfinden, andere als Freiheit. Die Teilnahme ist in beiden Modellen freiwillig.4. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die WEG ist ein Sonderfall, der gesonderte Aufmerksamkeit verdient.
GGV für WEG: Die GGV ist für WEGs besonders attraktiv, weil die Gemeinschaft keine Energieversorger-Pflichten übernehmen muss. Ein WEG-Beschluss reicht aus, um die Anlage zu installieren und zu betreiben. Die Abrechnung des Solarstromanteils kann über die Hausverwaltung erfolgen. Mieterstrom für WEG: Technisch möglich, aber deutlich komplexer. Die WEG müsste faktisch als Energieversorger auftreten oder einen Dienstleister beauftragen, der diese Rolle übernimmt. Der administrative Aufwand ist erheblich höher. Empfehlung für WEG: Die GGV ist in fast allen Fällen die bessere Wahl für Wohnungseigentümergemeinschaften.5. Praxisreife & Umsetzbarkeit heute
Mieterstrom ist seit 2017 etabliert. Messkonzepte, Marktkommunikationsprozesse und Dienstleister-Angebote sind ausgereift. Viele Verwalter und Eigentümer haben bereits Erfahrungen gesammelt. GGV befindet sich noch in der Pilotphase. Erste reale Projekte laufen seit Dezember 2024. Die größte Herausforderung: Nicht alle Messstellenbetreiber haben die GGV-tauglichen Prozesse vollständig implementiert. Smart Meter sind noch nicht flächendeckend verfügbar. Die Standardisierung der Marktkommunikation (Stichwort: doppelte MeLo-ID) ist noch im Gange. Praktische Empfehlung 2026: Wer heute sofort starten will und ein kleines bis mittleres Objekt hat, kann GGV in Erwägung ziehen — sollte aber vorab prüfen, ob der lokale Messstellenbetreiber die Prozesse bereits unterstützt. Wer auf Nummer sicher gehen will, startet mit Mieterstrom über einen erfahrenen Dienstleister.Entscheidungsmatrix: Welches Modell passt zu mir?
Beantworten Sie diese fünf Fragen — die Antworten zeigen Ihnen den richtigen Weg:
| Frage | Eher GGV | Eher Mieterstrom |
|---|---|---|
| Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude? | Bis ~20 Einheiten | 20+ Einheiten |
| Wie viel Verwaltungsaufwand wollen Sie? | Möglichst wenig | Akzeptabler Aufwand für mehr Rendite |
| Haben Sie Erfahrung im Energiebereich? | Nein / kaum | Ja oder Dienstleister beauftragt |
| Sind Ihre Mieter preisbewusst & eigenverantwortlich? | Ja | Eher nicht (wollen einen Vertrag) |
| Ist Ihre Immobilie eine WEG? | Ja → GGV bevorzugen | Nein |
Das dritte Modell: Energy Sharing ab 2026
Seit der Einführung von § 42c EnWG wird schrittweise ab Juni 2026 ein drittes Modell verfügbar: Energy Sharing. Dabei kann Solarstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg geteilt werden — etwa zwischen benachbarten Häusern im gleichen Quartier oder zwischen Wohn- und Gewerbeeinheiten in einem Quartiersnetz.
Energy Sharing ist technisch am anspruchsvollsten, erhält keine staatliche Förderung und ist wirtschaftlich aktuell am schwierigsten zu kalkulieren. Für die meisten Vermieter und WEGs ist es 2026 noch keine praktische Option — aber ein wichtiger Ausblick auf die Zukunft der dezentralen Energieversorgung.
Häufige Fragen im Vergleich
Kann ich zunächst mit der GGV starten und später auf Mieterstrom wechseln?Grundsätzlich ja — aber ein Wechsel erfordert eine vollständige Neustrukturierung der Verträge, Messtechnik und Marktkommunikation. Es empfiehlt sich, von Anfang an das richtige Modell zu wählen.
Gibt es Förderung für die PV-Anlage unabhängig vom gewählten Modell?Ja. Die KfW-Förderung (Programm 270) und regionale Förderprogramme gelten unabhängig davon, ob Sie GGV oder Mieterstrom betreiben. Einzig der Mieterstromzuschlag ist an das EEG-Mieterstrommodell gebunden.
Kann ich beide Modelle gleichzeitig in einem Gebäude nutzen?Nein. Pro PV-Anlage und Gebäude ist nur ein Modell möglich.
Was passiert, wenn ein Mieter aus der GGV oder dem Mieterstrom aussteigen will?Bei der GGV ist der Austritt nach Ablauf der 2-jährigen Mindestlaufzeit problemlos möglich — der Mieter kündigt einfach den Gebäudestromvertrag und bezieht 100 % Netzstrom. Beim Mieterstrom muss der komplette Stromliefervertrag gekündigt werden, was administrativ aufwändiger ist.
Brauche ich für beide Modelle einen Smart Meter?Für die GGV ist der Smart Meter seit 1.1.2025 zwingend vorgeschrieben. Im Mieterstrommodell hängt es vom gewählten Messkonzept ab — in vielen Fällen ist ebenfalls ein Smart Meter oder ein Summenzähler erforderlich.
Fazit: GGV oder Mieterstrom?
Es gibt keine universell richtige Antwort — aber es gibt eine für Ihre Situation richtige Antwort.
Die GGV gewinnt immer dann, wenn Einfachheit und schnelle Umsetzbarkeit wichtiger sind als maximale Rendite. Für kleine Mehrfamilienhäuser, WEGs und Eigentümer ohne Lust auf Energieversorger-Pflichten ist sie 2026 die pragmatischere Wahl — auch wenn die technischen Prozesse noch reifen müssen.
Der Mieterstrom gewinnt immer dann, wenn das Objekt groß genug ist, um den Mieterstromzuschlag und die Marge aus dem Reststromverkauf wirtschaftlich zu rechtfertigen, und wenn ein professioneller Dienstleister die administrative Last übernimmt.
Die goldene Faustregel: Bis 20 Wohneinheiten → GGV ernsthaft prüfen. Ab 20 Wohneinheiten → Mieterstrom kalkulieren lassen.Weiterführende Artikel auf Solarquartier
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Häufige Fragen
Beim Mieterstrom wird der Betreiber Vollversorger und liefert auch Reststrom – dafür gibt es den staatlichen Mieterstromzuschlag. Bei der GGV liefert er nur den Solarstromanteil, kein Reststrom, kein Zuschlag.
Für kleine Objekte bis 20 Einheiten ist die GGV meist rentabler durch geringeren Aufwand. Für große Wohnanlagen ab 20 Einheiten kann sich der Mieterstromzuschlag von bis zu 1,5 ct/kWh lohnen.
Nein. Pro Gebäude und Anlage ist nur ein Modell möglich. GGV und Mieterstrom schließen sich gegenseitig aus.
Ein Wechsel erfordert Smart Meter für alle Einheiten, Anpassung der Verträge mit dem Netzbetreiber und Abschluss von Gebäudestromnutzungsverträgen mit den Bewohnern.
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