Das Wichtigste in Kürze
- Klare Vorarbeit bei Aufteilungsschlüssel und Smart Meter nötig.
- Statischer Schlüssel (einfach) vs. dynamischer Schlüssel (präziser).
- Smart Meter Pflicht seit 1. Januar 2025.
- Aufteilungsschlüssel vor Start beim Netzbetreiber melden.
- Abrechnung durch Betreiber – oft die Hausverwaltung.
- Monatlich oder quartalsweise abrechnen.
Warum die Abrechnung bei der GGV anders ist als beim Mieterstrom
Beim klassischen Mieterstrommodell gibt es eine klare Rollenverteilung: Der Betreiber ist Vollversorger und erstellt eine Jahresabrechnung. Der Mieter bekommt eine einzige Stromrechnung.
Bei der GGV funktioniert das anders. Der Betreiber liefert nur den Solarstromanteil. Das bedeutet: zwei Abrechnungsstränge für jede teilnehmende Einheit:
- Der GGV-Betreiber rechnet den Solarstromanteil ab — monatlich oder quartalsweise.
- Der reguläre Energieversorger des Mieters rechnet den Reststrom ab — wie gewohnt.
Schritt 1: Smart Meter — die technische Voraussetzung
Ohne Smart Meter keine GGV. Das ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzliche Pflicht: Für jede teilnehmende Wohneinheit muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert sein, das den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen misst.
Was kostet der Smart Meter?
| Jahresverbrauch der Einheit | Maximale jährliche MSB-Kosten |
|---|---|
| Unter 3.000 kWh | 20 €/Jahr |
| 3.000–6.000 kWh | 50 €/Jahr |
| 6.000–10.000 kWh | 100 €/Jahr |
| Über 10.000 kWh | 200 €/Jahr |
Wichtig: Diese Kosten trägt der Letztverbraucher (Mieter/Eigentümer), nicht der GGV-Betreiber.
Vorlaufzeit einplanen
In manchen Netzgebieten muss mit Vorlaufzeiten von 3–9 Monaten gerechnet werden. Smart Meter-Beauftragung frühzeitig vor dem geplanten GGV-Start anstoßen.
Schritt 2: Den Aufteilungsschlüssel festlegen
Der Aufteilungsschlüssel legt fest, welche Einheit welchen Anteil am erzeugten Solarstrom erhält.
Variante A: Statischer Aufteilungsschlüssel
Beim statischen Schlüssel erhält jede Einheit einen festen prozentualen Anteil am erzeugten Solarstrom — unabhängig vom Momentanverbrauch.
Gängige Verteilungsmaßstäbe:
| Maßstab | Geeignet wenn |
|---|---|
| Gleiche Anteile je Einheit | Alle Einheiten ähnlich groß |
| Nach Wohnfläche (m²) | Unterschiedliche Wohnungsgrößen |
| Nach Miteigentumsanteilen (MEA) | WEG |
| Nach Personenanzahl | Bekannte, stabile Belegung |
Vorteile: Einfach zu berechnen, keine komplexe Datenaggregation, empfohlen für Einsteiger und kleine WEGs.
Nachteile: Kann zu Über- oder Unterzuteilung führen bei sehr unterschiedlichen Verbrauchsprofilen.
Variante B: Dynamischer Aufteilungsschlüssel
Beim dynamischen Schlüssel wird der erzeugte Solarstrom in jedem 15-Minuten-Intervall proportional zum tatsächlichen Momentanverbrauch aufgeteilt.
Vorteile: Gerechter, höhere effektive Eigenverbrauchsquote für aktiv nutzende Haushalte.
Nachteile: Erfordert viertelstündliche Datenaggregation, komplexere Abrechnungssoftware, höherer administrativer Aufwand.
Empfehlung: Welchen Schlüssel wählen?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Kleine WEG (bis 8 Einheiten), ähnliche Wohnungsgrößen | Statisch nach Miteigentumsanteilen |
| Mittleres MFH mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen | Statisch nach Wohnfläche |
| Großes MFH mit heterogenen Verbrauchsprofilen | Dynamisch (mit Softwareunterstützung) |
| Gewerbe + Wohnen gemischt | Dynamisch |
Schritt 3: Den Aufteilungsschlüssel beim Netzbetreiber melden
Bevor die GGV in Betrieb gehen kann, muss der Betreiber den festgelegten Aufteilungsschlüssel dem Netzbetreiber schriftlich mitteilen (§ 42b EnWG).
Die Meldung enthält typischerweise:
- Anlagendaten der PV-Anlage (Leistung, Inbetriebnahmetermin, EIC-Code)
- Liste der teilnehmenden Zählpunkte (Zählernummern)
- Gewählter Aufteilungsschlüssel (Prozentsätze oder Abrechnungslogik)
- Beginn der Versorgung
Schritt 4: Den Gebäudestromnutzungsvertrag abschließen
Vor Beginn der Belieferung muss mit jeder teilnehmenden Partei ein Gebäudestromnutzungsvertrag abgeschlossen werden (§ 42b Abs. 2 EnWG).
Mindestinhalt des Vertrags
| Vertragsbestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Vertragsparteien | Betreiber + teilnehmender Letztverbraucher |
| Beschreibung der Anlage | Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum |
| Aufteilungsschlüssel | Art und konkrete Quoten |
| Preis für den Solarstromanteil | In Cent/kWh, inkl. Abrechnungsintervall |
| Laufzeit | Mindestens 2 Jahre |
| Kündigungsregelungen | Fristen, Bedingungen |
Zur Preisgestaltung
Der Preis für den Solarstromanteil ist frei verhandelbar. In der Praxis liegt der GGV-Preis typischerweise 5–10 Cent/kWh unter dem lokalen Netzstrompreis.
Beispiel: Netzstrompreis 33 Cent/kWh → GGV-Solarstrompreis 24–28 Cent/kWh.
Schätzung auf Basis von Ø-Verbrauchswerten (BDEW 2024). Individuelle Ergebnisse können abweichen.
Schritt 5: Laufende Abrechnung — so funktioniert es in der Praxis
Abrechnungsberechnung (statischer Schlüssel, Beispiel)
Angenommen: 4 Einheiten, gleiche Anteile (je 25 %), Monat März, Anlage hat 1.200 kWh erzeugt.
| Einheit | Anteil Solarstrom (kWh) | Preis (24 ct/kWh) | Rechnungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Einheit A | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Einheit B | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Einheit C | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Einheit D | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Gesamt | 1.200 kWh | 288,00 € |
Häufige Abrechnungsintervalle
- Monatlich: Höchste Transparenz, etwas mehr Verwaltungsaufwand.
- Quartalsweise: Guter Kompromiss, gut in Hausverwaltungszyklen integrierbar.
- Jährlich: Möglich, aber unüblich.
Für WEGs empfiehlt sich die quartalsweise Abrechnung.
Häufige Fehler bei der GGV-Abrechnung
Fehler 1: Smart Meter zu spät beauftragt Vorlaufzeiten: 3–9 Monate. Beauftragung parallel zur Anlagenplanung anstoßen.
Fehler 2: Aufteilungsschlüssel nicht beim Netzbetreiber gemeldet Mindestens 4–6 Wochen vor geplantem Start einreichen.
Fehler 3: Gebäudestromnutzungsvertrag fehlt oder ist unvollständig Rechtssicheres Vertragsmuster verwenden und von einem Fachberater prüfen lassen.
Fehler 4: Keine Trennung von GGV-Erlösen und Einspeisevergütung Von Anfang an separate Buchungskonten einrichten.
Fehler 5: Nicht teilnehmende Einheiten werden vergessen Sicherstellen, dass der Netzbetreiber nicht-teilnehmende Einheiten korrekt konfiguriert.
Tools & Software für die GGV-Abrechnung
| Lösung | Geeignet für | Aufwand |
|---|---|---|
| Eigene Tabellenkalkulation | Bis 6 Einheiten, statischer Schlüssel | Niedrig |
| Hausverwaltungssoftware (DOMUS, Immoware) | WEGs mit bestehender Software | Mittel |
| Spezialisierte GGV-Software (metergrid, Solarize) | Mittlere bis große Objekte, dynamischer Schlüssel | Mittel–Hoch |
| Full-Service-Dienstleister | Wer alles auslagern will | Hoch (Kosten) |
Häufige Fragen
Wer erstellt die Abrechnung — Betreiber oder Netzbetreiber?
Der GGV-Betreiber ist für die Abrechnung des Solarstromanteils verantwortlich. Der Netzbetreiber konfiguriert nur die Smart Meter.
Muss ich eine Jahresabrechnung nach EnWG erstellen?
Nein — das ist einer der wichtigsten Vorteile der GGV. Da der Betreiber kein Vollversorger ist, entfallen die formalen Jahresabrechnungspflichten.
Kann ich den Aufteilungsschlüssel nachträglich ändern?
Ja, aber jede Änderung muss dem Netzbetreiber gemeldet und in den Gebäudestromnutzungsverträgen dokumentiert werden.
Muss ich Umsatzsteuer auf die GGV-Abrechnung ausweisen?
Das hängt vom Betreiberstatus ab. WEGs, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, rechnen ohne MwSt. ab. Steuerrechtliche Klärung mit einem Steuerberater empfohlen.
Wie lange müssen Abrechnungsunterlagen aufbewahrt werden?
10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für sonstige Geschäftsdokumente.