Das Wichtigste in Kürze

  • Klare Vorarbeit bei Aufteilungsschlüssel und Smart Meter nötig.
  • Statischer Schlüssel (einfach) vs. dynamischer Schlüssel (präziser).
  • Smart Meter Pflicht seit 1. Januar 2025.
  • Aufteilungsschlüssel vor Start beim Netzbetreiber melden.
  • Abrechnung durch Betreiber – oft die Hausverwaltung.
  • Monatlich oder quartalsweise abrechnen.

Warum die Abrechnung bei der GGV anders ist als beim Mieterstrom

Beim klassischen Mieterstrommodell gibt es eine klare Rollenverteilung: Der Betreiber ist Vollversorger und erstellt eine Jahresabrechnung. Der Mieter bekommt eine einzige Stromrechnung.

Bei der GGV funktioniert das anders. Der Betreiber liefert nur den Solarstromanteil. Das bedeutet: zwei Abrechnungsstränge für jede teilnehmende Einheit:

  1. Der GGV-Betreiber rechnet den Solarstromanteil ab — monatlich oder quartalsweise.
  2. Der reguläre Energieversorger des Mieters rechnet den Reststrom ab — wie gewohnt.

Schritt 1: Smart Meter — die technische Voraussetzung

Ohne Smart Meter keine GGV. Das ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzliche Pflicht: Für jede teilnehmende Wohneinheit muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert sein, das den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen misst.

Was kostet der Smart Meter?

Jahresverbrauch der Einheit Maximale jährliche MSB-Kosten
Unter 3.000 kWh 20 €/Jahr
3.000–6.000 kWh 50 €/Jahr
6.000–10.000 kWh 100 €/Jahr
Über 10.000 kWh 200 €/Jahr

Wichtig: Diese Kosten trägt der Letztverbraucher (Mieter/Eigentümer), nicht der GGV-Betreiber.

Vorlaufzeit einplanen

In manchen Netzgebieten muss mit Vorlaufzeiten von 3–9 Monaten gerechnet werden. Smart Meter-Beauftragung frühzeitig vor dem geplanten GGV-Start anstoßen.

Schritt 2: Den Aufteilungsschlüssel festlegen

Der Aufteilungsschlüssel legt fest, welche Einheit welchen Anteil am erzeugten Solarstrom erhält.

Variante A: Statischer Aufteilungsschlüssel

Beim statischen Schlüssel erhält jede Einheit einen festen prozentualen Anteil am erzeugten Solarstrom — unabhängig vom Momentanverbrauch.

Gängige Verteilungsmaßstäbe:

Maßstab Geeignet wenn
Gleiche Anteile je Einheit Alle Einheiten ähnlich groß
Nach Wohnfläche (m²) Unterschiedliche Wohnungsgrößen
Nach Miteigentumsanteilen (MEA) WEG
Nach Personenanzahl Bekannte, stabile Belegung

Vorteile: Einfach zu berechnen, keine komplexe Datenaggregation, empfohlen für Einsteiger und kleine WEGs.

Nachteile: Kann zu Über- oder Unterzuteilung führen bei sehr unterschiedlichen Verbrauchsprofilen.

Variante B: Dynamischer Aufteilungsschlüssel

Beim dynamischen Schlüssel wird der erzeugte Solarstrom in jedem 15-Minuten-Intervall proportional zum tatsächlichen Momentanverbrauch aufgeteilt.

Vorteile: Gerechter, höhere effektive Eigenverbrauchsquote für aktiv nutzende Haushalte.

Nachteile: Erfordert viertelstündliche Datenaggregation, komplexere Abrechnungssoftware, höherer administrativer Aufwand.

Empfehlung: Welchen Schlüssel wählen?

Situation Empfehlung
Kleine WEG (bis 8 Einheiten), ähnliche Wohnungsgrößen Statisch nach Miteigentumsanteilen
Mittleres MFH mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen Statisch nach Wohnfläche
Großes MFH mit heterogenen Verbrauchsprofilen Dynamisch (mit Softwareunterstützung)
Gewerbe + Wohnen gemischt Dynamisch

Schritt 3: Den Aufteilungsschlüssel beim Netzbetreiber melden

Bevor die GGV in Betrieb gehen kann, muss der Betreiber den festgelegten Aufteilungsschlüssel dem Netzbetreiber schriftlich mitteilen (§ 42b EnWG).

Die Meldung enthält typischerweise:

  • Anlagendaten der PV-Anlage (Leistung, Inbetriebnahmetermin, EIC-Code)
  • Liste der teilnehmenden Zählpunkte (Zählernummern)
  • Gewählter Aufteilungsschlüssel (Prozentsätze oder Abrechnungslogik)
  • Beginn der Versorgung

Schritt 4: Den Gebäudestromnutzungsvertrag abschließen

Vor Beginn der Belieferung muss mit jeder teilnehmenden Partei ein Gebäudestromnutzungsvertrag abgeschlossen werden (§ 42b Abs. 2 EnWG).

Mindestinhalt des Vertrags

Vertragsbestandteil Inhalt
Vertragsparteien Betreiber + teilnehmender Letztverbraucher
Beschreibung der Anlage Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum
Aufteilungsschlüssel Art und konkrete Quoten
Preis für den Solarstromanteil In Cent/kWh, inkl. Abrechnungsintervall
Laufzeit Mindestens 2 Jahre
Kündigungsregelungen Fristen, Bedingungen

Zur Preisgestaltung

Der Preis für den Solarstromanteil ist frei verhandelbar. In der Praxis liegt der GGV-Preis typischerweise 5–10 Cent/kWh unter dem lokalen Netzstrompreis.

Beispiel: Netzstrompreis 33 Cent/kWh → GGV-Solarstrompreis 24–28 Cent/kWh.

12 Einheiten

Gasheizung: PV deckt Haushaltsstrom der Wohneinheiten.

Gesch. Jahresverbrauch 36.000 kWh / Jahr
Empfohlene Anlage 24 kWp PV-Leistung
Jährl. Ersparnis 3.600 € / Jahr gesamt
Amortisation 9,2 Jahre

Schätzung auf Basis von Ø-Verbrauchswerten (BDEW 2024). Individuelle Ergebnisse können abweichen.

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Schritt 5: Laufende Abrechnung — so funktioniert es in der Praxis

Abrechnungsberechnung (statischer Schlüssel, Beispiel)

Angenommen: 4 Einheiten, gleiche Anteile (je 25 %), Monat März, Anlage hat 1.200 kWh erzeugt.

Einheit Anteil Solarstrom (kWh) Preis (24 ct/kWh) Rechnungsbetrag
Einheit A 300 kWh 24 ct/kWh 72,00 €
Einheit B 300 kWh 24 ct/kWh 72,00 €
Einheit C 300 kWh 24 ct/kWh 72,00 €
Einheit D 300 kWh 24 ct/kWh 72,00 €
Gesamt 1.200 kWh 288,00 €

Häufige Abrechnungsintervalle

  • Monatlich: Höchste Transparenz, etwas mehr Verwaltungsaufwand.
  • Quartalsweise: Guter Kompromiss, gut in Hausverwaltungszyklen integrierbar.
  • Jährlich: Möglich, aber unüblich.

Für WEGs empfiehlt sich die quartalsweise Abrechnung.

Häufige Fehler bei der GGV-Abrechnung

Fehler 1: Smart Meter zu spät beauftragt Vorlaufzeiten: 3–9 Monate. Beauftragung parallel zur Anlagenplanung anstoßen.

Fehler 2: Aufteilungsschlüssel nicht beim Netzbetreiber gemeldet Mindestens 4–6 Wochen vor geplantem Start einreichen.

Fehler 3: Gebäudestromnutzungsvertrag fehlt oder ist unvollständig Rechtssicheres Vertragsmuster verwenden und von einem Fachberater prüfen lassen.

Fehler 4: Keine Trennung von GGV-Erlösen und Einspeisevergütung Von Anfang an separate Buchungskonten einrichten.

Fehler 5: Nicht teilnehmende Einheiten werden vergessen Sicherstellen, dass der Netzbetreiber nicht-teilnehmende Einheiten korrekt konfiguriert.

Tools & Software für die GGV-Abrechnung

Lösung Geeignet für Aufwand
Eigene Tabellenkalkulation Bis 6 Einheiten, statischer Schlüssel Niedrig
Hausverwaltungssoftware (DOMUS, Immoware) WEGs mit bestehender Software Mittel
Spezialisierte GGV-Software (metergrid, Solarize) Mittlere bis große Objekte, dynamischer Schlüssel Mittel–Hoch
Full-Service-Dienstleister Wer alles auslagern will Hoch (Kosten)

Häufige Fragen

Wer erstellt die Abrechnung — Betreiber oder Netzbetreiber?

Der GGV-Betreiber ist für die Abrechnung des Solarstromanteils verantwortlich. Der Netzbetreiber konfiguriert nur die Smart Meter.

Muss ich eine Jahresabrechnung nach EnWG erstellen?

Nein — das ist einer der wichtigsten Vorteile der GGV. Da der Betreiber kein Vollversorger ist, entfallen die formalen Jahresabrechnungspflichten.

Kann ich den Aufteilungsschlüssel nachträglich ändern?

Ja, aber jede Änderung muss dem Netzbetreiber gemeldet und in den Gebäudestromnutzungsverträgen dokumentiert werden.

Muss ich Umsatzsteuer auf die GGV-Abrechnung ausweisen?

Das hängt vom Betreiberstatus ab. WEGs, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, rechnen ohne MwSt. ab. Steuerrechtliche Klärung mit einem Steuerberater empfohlen.

Wie lange müssen Abrechnungsunterlagen aufbewahrt werden?

10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für sonstige Geschäftsdokumente.