Das Wichtigste in Kürze
- Klare Vorarbeit bei Aufteilungsschlüssel und Smart Meter nötig.
- Statischer Schlüssel (einfach) vs. dynamischer Schlüssel (präziser).
- Smart Meter Pflicht seit 1. Januar 2025.
- Aufteilungsschlüssel vor Start beim Netzbetreiber melden.
- Abrechnung durch Betreiber – oft die Hausverwaltung.
- Monatlich oder quartalsweise abrechnen.
Warum die Abrechnung bei der GGV anders ist als beim Mieterstrom
Beim klassischen Mieterstrommodell gibt es eine klare Rollenverteilung: Der Betreiber ist Vollversorger, erstellt eine Jahresabrechnung nach EnWG-Vorgaben und der Mieter bekommt eine einzige Stromrechnung — ähnlich wie von einem regulären Energieversorger.
Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) funktioniert das anders. Der Betreiber liefert nur den Solarstromanteil — keinen Reststrom. Das bedeutet: Es gibt zwei Stromlieferanten für jede teilnehmende Einheit gleichzeitig, und damit auch zwei separate Abrechnungsstränge:
- Der GGV-Betreiber (WEG, Eigentümer oder Dienstleister) rechnet den Solarstromanteil ab — monatlich oder quartalsweise.
- Der reguläre Energieversorger des Mieters/Eigentümers rechnet den Reststrom ab — wie gewohnt.
Der Smart Meter misst beide Anteile getrennt und liefert die Datenbasis für beide Abrechnungen.
→ Grundlagen zur GGV: So funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Schritt 1: Smart Meter — die technische Voraussetzung
Ohne Smart Meter keine GGV. Das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht seit dem 1. Januar 2025: Für jede teilnehmende Wohneinheit muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert sein, das den Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen misst.
Was ist ein Smart Meter (iMSys)?
Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Komponenten: dem modernen Messgerät (mME), das den Verbrauch digital erfasst, und dem Smart Meter Gateway (SMGW), das die Daten sicher an den Messstellenbetreiber überträgt.
Wer installiert den Smart Meter?
Den Smart Meter installiert und betreibt der Messstellenbetreiber (MSB) — das ist in der Regel der lokale Netzbetreiber (gesetzlicher Grundzuständiger), kann aber auch ein beauftragter privater Messstellenbetreiber sein. Die Auswahl liegt beim GGV-Betreiber.
Was kostet der Smart Meter?
Die Kosten für intelligente Messsysteme sind gesetzlich gedeckelt:
| Jahresverbrauch der Einheit | Maximale jährliche MSB-Kosten |
|---|---|
| Unter 3.000 kWh | 20 €/Jahr |
| 3.000–6.000 kWh | 50 €/Jahr |
| 6.000–10.000 kWh | 100 €/Jahr |
| Über 10.000 kWh | 200 €/Jahr |
Wichtig: Diese Kosten trägt der Letztverbraucher (Mieter / Eigentümer), nicht der GGV-Betreiber.
Vorlaufzeit einplanen
Smart Meter sind noch nicht überall sofort verfügbar. In manchen Netzgebieten muss mit Vorlaufzeiten von 3–9 Monaten gerechnet werden. Daher: Smart Meter-Beauftragung frühzeitig vor dem geplanten GGV-Start anstoßen.
Schritt 2: Den Aufteilungsschlüssel festlegen
Der Aufteilungsschlüssel ist das Herzstück der GGV-Abrechnung. Er legt fest, welche Einheit welchen Anteil am erzeugten Solarstrom erhält — und damit, wie viel jede Einheit bei der Abrechnung gutgeschrieben bekommt.
Variante A: Statischer Aufteilungsschlüssel
Beim statischen Schlüssel erhält jede Einheit einen festen prozentualen Anteil am erzeugten Solarstrom — unabhängig davon, wie viel die Einheit gerade tatsächlich verbraucht.
Beispiel: Eine WEG mit 4 Wohneinheiten, alle gleich groß. Statischer Schlüssel: je 25 % des erzeugten Solarstroms. Wenn die PV-Anlage in einem 15-Minuten-Intervall 4 kWh erzeugt, werden jeder Einheit 1 kWh angerechnet — egal ob sie gerade 0,2 kWh oder 2 kWh verbraucht.
Wie der statische Schlüssel festgelegt wird:
Gängige Verteilungsmaßstäbe sind:
| Maßstab | Geeignet wenn |
|---|---|
| Gleiche Anteile je Einheit | Alle Einheiten ähnlich groß, ähnlicher Verbrauch |
| Nach Wohnfläche (m²) | Unterschiedliche Wohnungsgrößen |
| Nach Miteigentumsanteilen (MEA) | WEG, da MEA bereits vertraglich festgelegt |
| Nach Personenanzahl | Bekannte, stabile Belegung |
Vorteile statischer Schlüssel:
- Einfach zu berechnen und zu erklären
- Keine komplexe Datenaggregation nötig
- Abrechnung mit einfachen Tabellen oder Hausverwaltungssoftware möglich
- Empfohlen für Einsteiger und kleine WEGs
Nachteile statischer Schlüssel:
- Kann zu Über- oder Unterzuteilung führen: Wer gerade nicht zu Hause ist, bekommt trotzdem Solarstrom angerechnet, kann ihn aber nicht nutzen
- Weniger gerecht bei stark unterschiedlichen Verbrauchsprofilen
Variante B: Dynamischer Aufteilungsschlüssel
Beim dynamischen Schlüssel wird der erzeugte Solarstrom in jedem 15-Minuten-Intervall proportional zum tatsächlichen Momentanverbrauch jeder Einheit aufgeteilt.
Beispiel: Anlage erzeugt in einem Intervall 4 kWh. Einheit A verbraucht 2 kWh, Einheit B 1 kWh, Einheit C 0,5 kWh, Einheit D 0,5 kWh — Gesamtverbrauch 4 kWh. Einheit A bekommt 50 % des Solarstroms = 2 kWh angerechnet, Einheit B 25 % usw.
Vorteile dynamischer Schlüssel:
- Gerechter: Nur wer gerade wirklich verbraucht, bekommt Solarstrom angerechnet
- Höhere effektive Eigenverbrauchsquote für aktiv nutzende Haushalte
- Ideal für Gebäude mit sehr unterschiedlichen Verbrauchsprofilen (z. B. Homeoffice vs. Pendler)
Nachteile dynamischer Schlüssel:
- Erfordert viertelstündliche Messung und Datenaggregation über alle Einheiten
- Komplexere Abrechnungssoftware notwendig
- Höherer administrativer Aufwand für Betreiber oder Dienstleister
- Für kleine WEGs ohne Softwareunterstützung kaum händisch handhabbar
Empfehlung: Welchen Schlüssel wählen?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Kleine WEG (bis 8 Einheiten), ähnliche Wohnungsgrößen | Statisch nach Miteigentumsanteilen |
| Mittleres MFH mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen | Statisch nach Wohnfläche |
| Großes MFH mit heterogenen Verbrauchsprofilen | Dynamisch (mit Softwareunterstützung) |
| Gewerbe + Wohnen gemischt | Dynamisch (sehr unterschiedliche Profile) |
Schritt 3: Den Aufteilungsschlüssel beim Netzbetreiber melden
Bevor die GGV in Betrieb gehen kann, muss der Betreiber den festgelegten Aufteilungsschlüssel dem Netzbetreiber schriftlich mitteilen. Das ist eine gesetzliche Pflicht nach § 42b EnWG.
Die Meldung enthält typischerweise:
- Anlagendaten der PV-Anlage (Leistung, Inbetriebnahmetermin, EIC-Code)
- Liste der teilnehmenden Zählpunkte (Zählernummern)
- Gewählter Aufteilungsschlüssel (statisch: Prozentsätze je Zählpunkt; dynamisch: Abrechnungslogik)
- Beginn der Versorgung
Der Netzbetreiber veranlasst daraufhin die entsprechende Konfiguration der Smart Meter und bereitet die Datenweitergabe an den GGV-Betreiber vor.
Wichtig: Mit der Meldung muss auch der Messstellenbetreiber koordiniert werden — der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber sind nicht immer dieselbe Stelle.
Schritt 4: Den Gebäudestromnutzungsvertrag abschließen
Vor Beginn der Belieferung muss mit jeder teilnehmenden Partei ein Gebäudestromnutzungsvertrag abgeschlossen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 42b Abs. 2 EnWG).
Mindestinhalt des Vertrags laut EnWG
| Vertragsbestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Vertragsparteien | Betreiber der Anlage + teilnehmender Letztverbraucher |
| Beschreibung der Anlage | Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum |
| Aufteilungsschlüssel | Art (statisch/dynamisch) und konkrete Quoten |
| Preis für den Solarstromanteil | In Cent/kWh, inkl. Abrechnungsintervall |
| Laufzeit | Mindestens 2 Jahre |
| Kündigungsregelungen | Fristen, Bedingungen |
| Informationspflichten | Betreiber muss über Änderungen informieren |
Zur Preisgestaltung
Der Preis für den Solarstromanteil ist frei verhandelbar — es gibt keine gesetzliche Obergrenze (anders als beim Mieterstrom, wo der Preis max. 90 % des Grundversorgungspreises betragen darf). In der Praxis liegt der GGV-Preis typischerweise 5–10 Cent/kWh unter dem lokalen Netzstrompreis — das ist attraktiv für Teilnehmer und wirtschaftlich für den Betreiber.
Beispiel: Netzstrompreis 33 Cent/kWh → GGV-Solarstrompreis 24–28 Cent/kWh. Teilnehmer spart 5–9 Cent je kWh Solarstromanteil.
Ihr Sparpotenzial: Was bringt eine Solaranlage für Ihr Haus?
Zwei Angaben genügen – Verbrauch, empfohlene Anlagengröße und jährliche Ersparnis werden automatisch berechnet.
Schätzung auf Basis von Ø-Verbrauchswerten (BDEW 2024). Individuelle Ergebnisse können abweichen.
Persönliches Angebot anfordern →Schritt 5: Laufende Abrechnung — so funktioniert es in der Praxis
Datenbasis: Wer liefert was?
Die Abrechnung basiert auf zwei Datenquellen:
- PV-Anlagenertrag (z. B. vom Wechselrichter-Monitoring): Wie viel kWh hat die Anlage in welchem Intervall erzeugt?
- Smart Meter-Daten (vom Messstellenbetreiber): Wie viel kWh hat jede Einheit in welchem Intervall verbraucht?
Der Messstellenbetreiber übermittelt die viertelstündlichen Verbrauchsdaten in der Regel monatlich an den GGV-Betreiber — entweder direkt oder über ein Datenmanagementsystem.
Abrechnungsberechnung (statischer Schlüssel, Beispiel)
Angenommen: 4 Einheiten, gleiche Anteile (je 25 %), Monat März, Anlage hat 1.200 kWh erzeugt.
| Einheit | Anteil Solarstrom (kWh) | Preis (24 ct/kWh) | Rechnungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Einheit A | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Einheit B | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Einheit C | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Einheit D | 300 kWh | 24 ct/kWh | 72,00 € |
| Gesamt | 1.200 kWh | 288,00 € |
Parallel dazu erstellt der jeweilige Energieversorger jeder Einheit seine eigene Abrechnung für den Reststrom — ohne dass der GGV-Betreiber daran beteiligt ist.
Häufige Abrechnungsintervalle
- Monatlich: Höchste Transparenz für Teilnehmer, etwas mehr Verwaltungsaufwand
- Quartalsweise: Guter Kompromiss, gut in Hausverwaltungszyklen integrierbar
- Jährlich: Möglich, aber unüblich — lange Zeiträume erschweren Nachvollziehbarkeit
Für WEGs empfiehlt sich die quartalsweise Abrechnung, da sie gut mit den bestehenden Betriebskostenabrechnungsrhythmen harmoniert.
Was mit der Einspeisevergütung passiert
Überschüssiger Solarstrom, der nicht intern verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist. Der Betreiber erhält dafür vom Netzbetreiber die gesetzliche Einspeisevergütung (aktuell ca. 7,78 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp). Diese Einnahme fließt beim Betreiber ein — bei WEGs typischerweise in die Instandhaltungsrücklage oder wird per Beschluss verteilt.
Häufige Fehler bei der GGV-Abrechnung — und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Smart Meter zu spät beauftragt
Die Beschaffung und Installation von Smart Metern dauert in vielen Netzgebieten 3–9 Monate. Wer das zu spät angeht, verzögert den gesamten GGV-Start. Lösung: Smart Meter-Beauftragung parallel zur Anlagenplanung anstoßen.
Fehler 2: Aufteilungsschlüssel nicht beim Netzbetreiber gemeldet
Ohne Meldung beim Netzbetreiber kann die GGV rechtlich nicht starten. Die Konfiguration der Smart Meter und die Datenweitergabe hängen an dieser Meldung. Lösung: Meldung mindestens 4–6 Wochen vor geplantem Start einreichen.
Fehler 3: Gebäudestromnutzungsvertrag fehlt oder ist unvollständig
Ohne gültigen Vertrag darf der Solarstromanteil nicht abgerechnet werden. Besonders häufig fehlen: genaue Preis- und Laufzeitangaben, oder der Aufteilungsschlüssel ist nicht im Vertrag dokumentiert. Lösung: Rechtssicheres Vertragsmuster verwenden und von einem Fachberater prüfen lassen.
Fehler 4: Keine Trennung von GGV-Erlösen und Einspeisevergütung
Buchhaltungsseitig müssen GGV-Einnahmen (Solarstromverkauf an Teilnehmer) und Einspeisevergütung (Strom ins Netz) getrennt ausgewiesen werden. Lösung: Von Anfang an separate Buchungskonten einrichten.
Fehler 5: Nicht teilnehmende Einheiten werden vergessen
Auch Einheiten, die nicht an der GGV teilnehmen, bleiben Teil des Gebäudes und nutzen die Infrastruktur. Wichtig: Sicherstellen, dass der Netzbetreiber korrekt konfiguriert ist und nicht-teilnehmende Einheiten keinen Solarstrom angerechnet bekommen.
Tools & Software für die GGV-Abrechnung
Die händische Abrechnung ist bei kleinen Anlagen mit statischem Schlüssel mit einer einfachen Tabellenkalkulation (Excel, Google Sheets) machbar. Ab einer gewissen Komplexität — dynamischer Schlüssel, viele Einheiten, mehrere Gebäude — empfiehlt sich spezialisierte Software.
Kategorien verfügbarer Lösungen (Stand 2026):
| Lösung | Geeignet für | Aufwand |
|---|---|---|
| Eigene Tabellenkalkulation | Bis 6 Einheiten, statischer Schlüssel | Niedrig |
| Hausverwaltungssoftware (z. B. DOMUS, Immoware) | WEGs mit bestehender Software | Mittel |
| Spezialisierte GGV/Mieterstrom-Software (z. B. metergrid, Solarize) | Mittlere bis große Objekte, dynamischer Schlüssel | Mittel–Hoch |
| Full-Service-Dienstleister | Wer alles auslagern will | Hoch (Kosten) |
Häufige Fragen zur GGV-Abrechnung
Wer erstellt die Abrechnung — Betreiber oder Netzbetreiber?
Der GGV-Betreiber ist für die Abrechnung des Solarstromanteils verantwortlich — nicht der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber konfiguriert nur die Smart Meter und liefert die Messdaten.
Muss ich als Betreiber eine Jahresabrechnung nach EnWG erstellen?
Nein — das ist einer der wichtigsten Vorteile der GGV gegenüber dem Mieterstrommodell. Da der Betreiber kein Vollversorger ist, entfallen die formalen Jahresabrechnungspflichten nach §§ 40 ff. EnWG. Die Abrechnung des Solarstromanteils kann formlos, aber nachvollziehbar erfolgen.
Kann ich den Aufteilungsschlüssel nachträglich ändern?
Ja, aber jede Änderung muss dem Netzbetreiber gemeldet und in den Gebäudestromnutzungsverträgen dokumentiert werden. Teilnehmer müssen vorab informiert werden.
Was passiert, wenn ein Smart Meter ausfällt?
Bei Messlücken greift in der Regel ein Schätzverfahren (Ersatzwert) nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Konkrete Regelungen variieren je nach Netzbetreiber.
Muss ich Umsatzsteuer auf die GGV-Abrechnung ausweisen?
Das hängt vom Betreiberstatus ab. WEGs, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, rechnen ohne Mehrwertsteuer ab. Gewerbliche Betreiber oder solche, die die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, müssen Umsatzsteuer ausweisen. Steuerrechtliche Klärung mit einem Steuerberater empfohlen.
Wie lange müssen Abrechnungsunterlagen aufbewahrt werden?
Als Betreiber gelten die allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für sonstige Geschäftsdokumente.
Fazit: GGV-Abrechnung meistern — mit dem richtigen Setup
Die Abrechnung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung klingt im ersten Moment komplex — ist es aber nicht, wenn die Vorarbeit stimmt. Der wichtigste Erfolgsfaktor ist die frühzeitige Abstimmung: Smart Meter rechtzeitig beauftragen, Aufteilungsschlüssel sorgfältig festlegen, Netzbetreiber informieren, Verträge rechtssicher aufsetzen.
Für kleine WEGs mit statischem Schlüssel ist die laufende Abrechnung mit einem quartalsweisen Abrechnungsblatt pro Einheit in wenigen Stunden erledigt. Für größere Objekte oder den dynamischen Schlüssel lohnt sich der Einsatz spezialisierter Software — der Aufwand sinkt, die Genauigkeit steigt.
Das Wichtigste: Wer die Abrechnung von Anfang an sauber aufsetzt, hat für die nächsten 20 Jahre einen reibungslosen Betrieb — und Mieter und Eigentümer, die wissen, was sie vom Dach beziehen.